Normen für Gitterroste (Übersicht)
RAL-GZ638
Die Gütesicherung gemäß RAL-GZ638 ist grob gesagt eine genauere Eingrenzung der DIN-Normen, welche hinsichtlich Maßen und Toleranzen nicht viel aussagen. Fast alle deutschen Hersteller haben sich dieser Gütesicherung angeschlossen und verpflichtet, ihre Roste gemäß der Richtlinien der RAL-GZ638 zu fertigen. Diese Hersteller werden einer Reklamation der gelieferten Roste nicht widersprechen, wenn die Roste von der RAL-GZ638 abweichen.
Für Sie wichtig als Kunde. Sollten Sie mit den Rosten, die Ihnen geliefert wurden, nicht zufrieden sein, vergleichen Sie die Roste hinsichtlich der zulässigen Toleranzen mit der RAL-GZ638 und teilen Sie die Differenzen mit. Auch bei einer Reklamation zu lasten der Lieferanten sollten Sie nach dem Prinzip der Kostenminimierung arbeiten.
Verzinkung gemäß DIN EN ISO 1461 (ehemals DIN 50976)
DIN EN ISO 1461 Ausgabe:1999-03
Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen (ISO 1461:1999); Deutsche Fassung EN ISO 1461:1999DIN 24531 über Gitterroststufen
Gitterroststufen nach dieser Norm werden vorwiegend in Betriebsanlagen der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie, des Bergbaus und der Kraftwerke angewendet.
DIN 24537 über Gitterroste
Gitterroste nach dieser Norm werden vorwiegend in Betriebsanlagen der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie, des Bergbaus und der Kraftwerke angewendet.
Info zu geneigten Laufstegen
Laufstege mit Neigung zwischen 6° und 24°
Es wird empfohlen, geneigte Laufstege an Förderanlagen oder ähnlichen Betriebsanlagen mit einem Neigungswinkel bis 6° mit Standardrosten auszurüsten. Geneigte Laufsteg von 6° bis 10° sollten mit
rutschhemmenden Rosten ausgerüstet sein. Bei einem Neigungswinkel von 10° bis 24° sind Metallroste mit Trittleisten über die gesamte Laufbreite vorgeschrieben. Bei einem Neigungswinkel von mehr als 24° ist die Neigung durch
Stufen zu überbrücken. Der Abstand der Trittleisten bzw. die Maße der Stufen sind dem Schrittmaß anzupassen. Die im Treppenbau geltende Schrittmaßformel 600=<g+2h=<660 (g=Auftritt, h=Steigung) findet auch hier Anwendung.
DIN 1072 - Lastannahmen für Straßen- und Wegbrücken
DIN EN 1433 (Auszug), Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen
DIN 1055-3
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