Gleitschutzgitterroste, Press-Gleitschutz Roste, rutschhemmende Gitterroste, P-GS Roste
Das berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit hat Kriterien für die Festlegung erstellt, die sich auf Rutschhemmung beziehen. Diese können Sie auf dieser Seite unten genauer nachlesen.
Im Merkblatt BGR 181 sind verzeichnet bzw definiert:
> die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr
> die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung
> die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge
Die Bewertungsgruppe [BG] R09 - R13 sind gängige Bezeichnungen und im folgenden auf die Gitterroste bezogen.
Info zu geneigten Laufstegen (Auszug aus DIN 31001)
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Bewertungskriterien für Rutschhemmung
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Durchführung einer Rutschmessung ( Auszug aus der DIN 51130)
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Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag muss 23 (+ 5)°C betragen. Vor Beginn der Prüfungen werden 100 (+ 1) ml des Gleitmittels mit einem Pinsel gleichmäßig auf der Oberfläche des Prüfbelags verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird ebenso mit dem Gleitmittel benetzt. Die Prüfperson geht in aufrechter Haltung mit Blickrichtung talwärts in Schritten einer halben Schuhlänge vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelags wird vom waagerechten Zustand ausgehend mit einer Geschwindigkeit von 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelags wird, jeweils vom waagerechten Zustand ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel auf der Oberfläche verteilt. Die Begehungen werden von zwei Prüfpersonen durchgeführt. |
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