Gitterroste

Gitterroste Krüger

Krüger GmbH & Co. KG
- Gitterroste & Treppen

Krüger GmbH & Co. KG
Gitterroste & Treppen
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Gitterroste

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Gitterroste Gleitschutzgitterroste, Press-Gleitschutz Roste, rutschhemmende Gitterroste, P-GS Roste

 

Das berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit hat Kriterien für die Festlegung erstellt, die sich auf Rutschhemmung beziehen. Diese können Sie auf dieser Seite unten genauer nachlesen.

Im Merkblatt BGR 181 sind verzeichnet bzw definiert:

          > die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr

          > die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung

          > die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge                            

           

          Die Bewertungsgruppe [BG] R09 - R13 sind gängige Bezeichnungen und im folgenden auf die Gitterroste bezogen.

Pressrost R10



Pressrost BG-R10

Maschenweite 30x10 mm
Maschenteilung 33,3 x 11,1 mm
Tragstab [30/3 mm] glatt
Füllstab [10/2 mm] glatt

Pressrost R11



Pressrost BG-R11

Maschenweite 30x10 mm
Maschenteilung 33,3 x 11,1 mm
Tragstab [30/3 mm] glatt
Füllstab [10/2 mm] gekerbt

Achtung! Der Tragstab kann aufgrund des geringen Füllstababstandes nicht gekerbt werden.

Pressrost R10

 

Pressrost BG-R10

Maschenweite 30x30 mm
Maschenteilung 33,3 x 33,3 mm
Tragstab [30/3 mm] glatt
Füllstab [10/2 mm] glatt

Pressrost R11

 

Pressrost BG-R11

Maschenweite 30x30 mm
Maschenteilung 33,3 x 33,3 mm
Tragstab [30/3 mm] glatt
Füllstab [10/2 mm] gekerbt

Gitterrost R112

 

Pressrost BG-R12 [Standard Gleitschutz]

Maschenweite 30x30 mm
Maschenteilung 33,3 x 33,3 mm
Tragstab [30/3 mm] gekerbt
Füllstab [10/2 mm] gekerbt

Supergleitschutzrost

 

Pressrost BG-R13 Super Gleitschutz [Sonderanfertigung ab 50m²]

Maschenweite 30x30 mm
Maschenteilung 33,3 x 33,3 mm
Tragstab [30/3 mm] Sägezahn gekerbt
Füllstab [10/2 mm] Sägezahn gekerbt
Randeinfassung [30/3 mm] Sägezahn gekerbt

 

Info zu geneigten Laufstegen (Auszug aus DIN 31001)

GitterrosteGitterrosteGitterroste

Laufstege mit Neigung zwischen 6° und 24°

Es wird empfohlen, geneigte Laufstege an Förderanlagen oder ähnlichen Betriebsanlagen mit einem Neigungswinkel bis 6° mit Standardrosten auszurüsten. Geneigte Laufsteg von 6° bis 10° sollten mit rutschhemmenden Rosten ausgerüstet sein. Bei einem Neigungswinkel von 10° bis 24° sind Metallroste mit Trittleisten über die gesamte Laufbreite vorgeschrieben. Bei einem Neigungswinkel von mehr als 24° ist die Neigung durch Stufen zu überbrücken. Der Abstand der Trittleisten bzw. die Maße der Stufen sind dem Schrittmaß anzupassen. Die im Treppenbau geltende Schrittmaßformel 600=<g+2h=<660 (g=Auftritt, h=Steigung) findet auch hier Anwendung.

Bewertungskriterien für Rutschhemmung

Mittlerer Gesamtakzeptanzwinkel

mehr als 10° bis 19°
mehr als 19° bis 27°
mehr als 27° bis 35°
mehr als 35°

Bewertungsgruppe der Rutschhemmung

R 10
R 11
R 12
R 13

Durchführung einer Rutschmessung ( Auszug aus der DIN 51130)

gleitschutzroste

Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag muss 23 (+ 5)°C betragen. Vor Beginn der Prüfungen werden 100 (+ 1) ml des Gleitmittels mit einem Pinsel gleichmäßig auf der Oberfläche des Prüfbelags verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird ebenso mit dem Gleitmittel benetzt. Die Prüfperson geht in aufrechter Haltung mit Blickrichtung talwärts in Schritten einer halben Schuhlänge vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelags wird vom waagerechten Zustand ausgehend mit einer Geschwindigkeit von 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelags wird, jeweils vom waagerechten Zustand ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel auf der Oberfläche verteilt. Die Begehungen werden von zwei Prüfpersonen durchgeführt.