Gleitschutzgitterroste, Press-Gleitschutz Roste, rutschhemmende Gitterroste, P-GS Roste
Das berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit hat Kriterien für die Festlegung erstellt, die sich auf Rutschhemmung beziehen. Diese können Sie auf dieser Seite unten genauer nachlesen.
Im Merkblatt BGR 181 sind verzeichnet bzw. definiert:
> die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr
> die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung
> die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge
Bewertungsgruppen und Verdrängungsraum
für rutschhemende Gitterroste
Die Rutschbewertungsgruppen [BG] R09 - R13 sind gängige Bezeichnungen und im folgenden auf die Gitterroste bezogen. Im Vergleich zu anderen Bodenbelägen gelten folgende Gitterrostbeläge als rutschhemmend.
Der Gesamtmittelwert des Verdrängungsraum (V10) ist bei folgenden Gitterroste ab einer Tragstabhöhe von 30 mm > 10,0 cm³/dm² [Bedeutet: Die Gitterroste sind in der Lage auf einer Fläche von 10x10 cm mehr als 10 cm³ (>10ml) Flüssigkeit von der Laufoberfläche aufzunehmen. Dadurch wird verhindert, daß sich die Flüssigkeit als Schmiermittel nagativ auf die Rutschhemmung auswirkt.]
Tragstabstärke Maschenweite Profilierung Bewertungsgruppe Verdränungsraum 2 mm 30 x 30 mm ohne R10 V10 2 mm 30 x 30 mm TS/QS R12(R13) V10 2 mm 30 x 10 mm ohne R10 V10 2 mm 30 x 10 mm QS R11(R12) V10 3 mm 30 x 30 mm TS/QS R12 V10 3 mm 30 x 30 mm ohne R10 V10 3 mm 30 x 10 mm QS R11(R12) V10 4 mm 30 x 30 mm TS/QS R11 V10 5 mm 30 x 30 mm TS/QS R11 V10 5 mm 30 x 14 mm QS R10 V10 5 mm 50 x 50 mm TS/QS R12 V10 Für voran genannte Gitterrosttypen sind Bewertungsprüfungen durchgeführt
worden und entsprechende Prüfprotokolle vorhanden.
Info zu geneigten Laufstegen (Auszug aus DIN 31001)
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Bewertungskriterien für Rutschhemmung
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Durchführung einer Rutschmessung ( Auszug aus der DIN 51130)
Die Temperatur im Prüfraum sowie die Temperatur von Schuhwerk, Gleitmittel und Prüfbelag muss 23 (+ 5)°C betragen. Vor Beginn der Prüfungen werden 100 (+ 1) ml des Gleitmittels mit einem Pinsel gleichmäßig auf der Oberfläche des Prüfbelags verteilt. Die Laufsohle des Schuhwerks wird ebenso mit dem Gleitmittel benetzt. Die Prüfperson geht in aufrechter Haltung mit Blickrichtung talwärts in Schritten einer halben Schuhlänge vorwärts und rückwärts auf dem Prüfbelag. Die Neigung des Prüfbelags wird vom waagerechten Zustand ausgehend mit einer Geschwindigkeit von 1°/s erhöht. Der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht (Akzeptanzwinkel), wird durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. Der Akzeptanzwinkel des Prüfbelags wird, jeweils vom waagerechten Zustand ausgehend, dreimal ermittelt. Jeweils vor der 2. und 3. Messung wird das Gleitmittel auf der Oberfläche verteilt. Die Begehungen werden von zwei Prüfpersonen durchgeführt. |
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